Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Der Auftragnehmer, im Folgenden Hochzeitsplaner genannt, erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Hochzeitsplaner und seinen Kunden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen, bzw. sonstige Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Hochzeitsplaner schriftlich bestätigt werden.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.
Die Leistung des Auftragnehmers beinhaltet die Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier) an dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin und Ort. Vertragspartner, im Folgenden Auftraggeber genannt, ist mangels gegenteiliger Regelung das Hochzeitspaar. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mit Unterschrift des Beratungsvertrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Vertragsabschluss
Alle Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Der Hochzeitsplaner erachtet sich mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes der Angebote für zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Die Auftraggeber beauftragen den Hochzeitsplaner ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. Etwaige Änderungen sind vorbehalten. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu den AGB sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den Hochzeitsplaner. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können zu einem angemessenen Preis von netto € 85– pro Stunde verrechnet werden, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.
Preise
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ist das Unternehmen Umsatzsteuerbefreit. Auflaufende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen oder Materialkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise anzusehen. In den vereinbarten Packages ist nur eine begrenzte Stundenanzahl als Arbeitsleistung des Hochzeitplaners enthalten, diese werden mit dem Brautpaar schriftlich vereinbart. Alle Stunden, die darüber hinaus gehen, werden nach Absprache mit netto € 85,-/Stunde in Rechnung gestellt. An- und Abfahrten zu Terminen bzw. Locations werden ebenfalls als Stundenaufwand aufgezeichnet.
Anfahrten in einem Umkreis von 15km von Salzburg Stadt sind im Angebot inkludiert, für Entfernungen, die darüber hinaus gehen wird dem Auftraggeber das amtliche festgelegte Kilometergeld verrechnet.
Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 100 km ab Stadtgrenze Salzburg Stadt, ist dem Hochzeitsplaner am Hochzeitstag ein Hotelzimmer auf Kosten der Auftraggeber für eine Nächtigung zur Verfügung zu stellen.
Die Auftraggeber erklären sich bereit für die Bewirtung (a la Carte Speisen und antialkoholische Getränke) des Hochzeitsplaners und gegebenenfalls deren Mitarbeitern am Hochzeitstag aufzukommen.
Zahlung
Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten. Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Beratungsvertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag nach der Veranstaltung) fällig.
Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % des noch fälligen Betrages sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber.
Ausführung der Leistungen
Die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages Eigentum des Hochzeitsplaners. Dies gilt insbesondere für das geistige Eigentum, wie die vom Hochzeitsplaner erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von den Hochzeitsplanern zulässig. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass ihm von dem Hochzeitsplaner Ideen präsentiert wurden, auf die er schon selbst vor der Präsentation gekommen ist, so hat er binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
Der Hochzeitsplaner leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden und wir auch nicht geschuldet. Der Hochzeitsplaner leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen. Es werden mit einzelnen Anbietern wie z.B. Restaurantbetreibern, Musikgruppen, Fotografen oder Floristen, keine Verträge in eigenem Namen oder gar auf eigene Rechnung abgeschlossen. Es kann jedoch von dem Brautpaar eine Vollmacht ausgestellt werden, so dass die Vertragsabschlüsse, nach genauer Rücksprache, durch den Hochzeitsplaner übernommen werden können. Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für den Hochzeitsplaner, für irgendwelche Handlungen oder Unterlassungen durch einzelne Lieferanten. Der Hochzeitsplaner kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen oder andere gewerblich befugte Hochzeitsplaner erbringen.
Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des Hochzeitsplaners nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann der Hochzeitsplaner diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.
Die Kunden willigen ein, dass der Hochzeitsplaner im Rahmen des Beratungsvertrages, persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass der Hochzeitsplaner die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
Rücktritt, Absage, Verschiebung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer Locationberatung oder einem Hochzeitscoaching möglich; hier ist auch für den Verzicht auf die vom Hochzeitsplaner zu erbringende Leistung, jedenfalls der vereinbarte Preis zur Gänze zu bezahlen.
Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen vom Hochzeitsplaner unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Der Hochzeitsplaner hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden, jedenfalls sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden mit dem Stundensatz von € 85,-/Stunde.
Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettbetreuung und einer Koordination richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis sechs Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen vor dem Hochzeitstag 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 90% und ab einer Stornierung kürzer als eine Woche vor dem Hochzeitstag 100% vom vereinbarten Preis. In jedem Fall hat der Hochzeitsplaner das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen. Verschiebungen der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hochzeitsplaners und in diesem Fall ist eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren.
Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen hat der Hochzeitsplaner das Recht vom Vertrag zurückzutreten. insbesondere, wenn:
– trotz Aufforderung keine Zahlungen geleistet werden
– trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlassen werden.
Der Hochzeitsplaner behält sich das Recht vor, sich bei triftigen Gründen von einem geeigneten Partner (Hochzeitsplaner) vertreten zu lassen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Hochzeitsplaner leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für seine Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen dessen Pläne oder ausdrücklichen Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden wird grundsätzlich nur dann gehaftet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Sonstiges und Schlussbestimmungen
Mit Unterzeichnung des Vertrages und der AGB willigt der Auftraggeber ein, dass Daten vom Auftragnehmer an beauftragte Unternehmen weitergeben werden dürfen. Diese Daten können beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Datum, Namen der Auftraggeber, E-Mail-Adressen und Telefonnummer der Auftraggeber, Veranstaltungsort, Nationalität, Religion, Budget, Gästeanzahl und deren Details (e.g. Lebensmitteleinschränkungen), Details der Zeremonie und Lieferanteninformationen.
Der Auftragnehmer versichert nach bestem Wissen und Gewissen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und nur die für die Planung der Hochzeit relevanten Details und Daten weiterzugeben.
Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter „Datenschutzerklärung“.
Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief widerrufen werden.
Ansprüche können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, dass sachlich zuständige Gericht in Salzburg Stadt Plz. 5020 als vereinbart. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief / Fax oder per E-Mail vorgenommen werden.